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Investieren Sie in gutes Klima

Mit der Förderberatung Ihrer Sparkasse beim Klimaschutz mitwirken

Investieren Sie in gutes Klima

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Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

Sie möchten in energieeffiziente Anlagen und Prozesse investieren? Wir beraten Sie bei der richtigen Auswahl der Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

  • Für alle Unternehmen und Frei­berufler, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Sanierung und Neubau
  • Bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 25 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

Förderung auf den Bau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch

  • eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen

Weitere Informationen finden Sie hier.

2. Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
3. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert.

Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
  • Heizungsanlage erneuern und optimieren
  • Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme.


Erneuerbare Energien

Sie möchten künftig auf erneuerbare Energien setzen statt auf Öl und Gas? Dann können Sie von der KfW einen Kredit mit günstigen Konditionen erhalten.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Photovoltaikanlagen   
  • Wasserkraftanlagen   
  • Windkraftanlagen    
  • Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und Biogas    
  • Batteriespeicher

Photovoltaik

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbehallen, landwirtschaftlichen Dächern, Freiflächen und vielem mehr.

Im Zusammenhang mit der Investition in Photovoltaikanlagen können ebenfalls die Themen E-Mobilität und Stromspeicher für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen interessant sein. 

Verschaffen Sie sich über das  Solarkataster des Kreises Soest einen ersten Überblick, welches Potential Sie an Ihrem Standort nutzen können.

Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse

Das KfW-Energie­effizienz­programm unterstützt Energie­effizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitions­maßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 55 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie

  • Motoren
  • Pumpen
  • Venti­latoren
  • Druck­luft­anlagen
  • Frequenz­umrichter
  • Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts:

  • Maßnahmen zur Abwärme­nutzung
  • Maßnahmen an der Gebäude­anlagen­technik wie Heizung, Lüftung, Klima­anlagen, Beleuchtung
  • Energie­effiziente Bereit­stellung von Prozess­wärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie­verlusten (z. B. Dämmung)
  • Erstellung eines Einspar­konzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energie­berater

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien, zum Beispiel mit

  • Solar­kollektoren
  • Biomasse­anlagen
  • Wärme­pumpen

Kredit und Klimazuschuss für klimafreundliche Investitionen

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

  • Zinsgünstiges Darlehen in Verbindung mit attraktivem Klimazuschuss
  • Für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit mit Klimazuschuss unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in diesen Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z.B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Erzeugungsanlagen von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien, Gas und Abwärme
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT

Umwelt schützen und Ressourcen schonen

Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbs­vorteile. Mit dem KfW-Umwelt­programm erhalten Sie eine zins­günstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nach­haltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umwelt­belastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Ressourcen- und Material­einsparung
  • Boden- und Grund­wasser­schutz
  • Lärm- und Abgas­vermeidung, oder -verminderung
  • Abfall­vermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasser­vermeidung, -verminderung und -reinigung
  • Sanieren von Altlasten bzw. Flächen
  • Anschaffung von emissions- und lärm­armen Fahr­zeugen (z. B. Elektro- und Hybrid­fahrzeuge)
  • Errichtung von Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge oder Betankungs­anlagen für Wasserstoff

Die Sparkasse SoestWerl - Ihr Förderlotse vor Ort

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Finanzierungen, Förderberatung und bei der Begleitung energetischer Baumaßnahmen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Für Unternehmen aus Soest und Bad Sassendorf

Reinhard Müller

Telefon: 02941 757-2122

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Für Unternehmen aus Werl

Niklas Mettner

Telefon: 02941 757-2121

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Für Unternehmen aus Ense und Wickede

Für Unternehmen aus Möhnesee

Kirsten Rosenkranz

Telefon: 02941 757-2124

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Für Unternehmen aus Welver

Florian Schlüter

Telefon: 02941 757-2132

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Für Unternehmen aus dem Lippetal

Jannik Becker

Telefon: 02941 757-2130

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Für Kommunen

Burkhard Stoffel

Telefon: 02941 757-2125

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